Rechtssichere Abrechnung
Zuverlässig. Transparent. Leicht erklärbar.
Als Spezialist für Verbrauchsabhängige Abrechnung in Wohn- und Gewerbe-Liegenschaften begleiten wir Sie im persönlichen Kontakt von der Datenerfassung bis zur finalen Heiz- und Betriebskosten-Abrechnung.
Gesetzeskonform.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem SubMetering Funksystem smartmess bieten wir Ihnen präzise Messtechnik, digitale Prozesse und eine verständliche Kostenaufstellung im Full-Service.
Verständlich.
Mit uns als Partner stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung rechtssicher und nachvollziehbar ist – und Ihre Mieter bzw. Eigentümer verstehen, was sie zahlen und warum.
Digital.
Schon gewusst: Gemäß HKVO müssen ab dem 1. Januar 2027 sämtliche Messgeräte zur Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser so ausgestattet sein, dass eine Fernablesung ohne Wohnungszutritt möglich ist.
Unser Angebot
Was wir für Sie übernehmen
Präzise Abrechnung auf Basis aller relevanten Daten
Wir erfassen und verarbeiten alle Verbrauchswerte, Nutzerwechsel und Kosten digital. Durch standardisierte Datenformate und automatisierte Plausibilitätsprüfungen sinkt Ihr Aufwand – und die Qualität der Abrechnung steigt.
Klar strukturierte Einzelabrechnungen
Gesetzeskonform und nachvollziehbar
Unsere Abrechnungen entsprechen den Vorgaben der Heizkostenverordnung und bieten zusätzlich leicht verständliche Erläuterungen zur Aufschlüsselung nach Heizung, Warmwasser, Zählerarten und Einzelverbräuchen.
Schnell und effizient durch eigene Abrechnungsabteilung
Dank interner Abrechnungsteams garantieren wir eine zeitnahe und fehlerfreie Erstellung aller Abrechnungen.
Gut zu wissen: Je „konsequenter“ Ihre Daten digital bei uns eintreffen, desto schneller können wir abrechnen. Mit unserem Kundenportal und Webservices vermeiden Sie Medienbrüche und Nachfragen.“
Leistungsumfang
Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
Qualitätsgesichert und rechtssicher nach Heizkostenverordnung (HKVO)
Betriebskosten Abrechnung
Fristgerechte Ermittlung der umlagefähigen Nebenkosten nach Umlage- bzw. Verteilerschlüssel
Unterjährige Verbrauchsinformation
Monatliche Erstellung der uVI für Eigentümer & Mieter und digitale Bereitstellung gem. HKVO
Kompetente Individualbetreuung
Ihr persönlicher BFW Ansprechpartner kümmert sich um Ihre Anforderungen
Sie möchten Ihre Abrechnung effizient und rechtssicher gestalten?
Jetzt Kontakt aufnehmen und individuelle Lösung anfragen.
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie Fragen? Hier beantworten wir die wichtigsten Punkte zu unserer Heiz- und Bettriebskostenabrechnung
Was ist die Heizkostenverordnung (HKVO)?
Die Heizkostenverordnung (HKVO) ist eine gesetzliche Regelung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern vorschreibt. Ziel ist eine gerechte und transparente Kostenverteilung sowie die Förderung eines bewussten Energieverbrauchs.
Wer ist zur Anwendung der HKVO verpflichtet?
Alle Eigentümer und Vermieter von Gebäuden mit zentraler Heizungs- und/oder Warmwasserversorgungsanlage sind verpflichtet, die HKVO anzuwenden – sowohl bei Mietobjekten als auch in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Was bedeutet „verbrauchsabhängige Abrechnung“?
Die Heizkosten müssen zu mindestens 50 %, höchstens aber 70 % nach individuellem Verbrauch der Nutzer abgerechnet werden. Der Rest wird nach Wohnfläche oder einer anderen geeigneten Verteilungsgröße aufgeteilt.
Welche Daten werden zur Abrechnung benötigt?
Für eine rechtzeitige, vollständige und korrekte Abrechnung benötigen wir unter anderem:
- erfasste Verbrauchsdaten der Messgeräte (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler)
- Nutzerdaten (Nutzerwechsel) und Wohnflächen
- Brennstoffkosten, Wartungs- und Betriebskosten der Heizanlage
- ggf. Leerstandszeiten oder Umbaumaßnahmen an Heizungsanlagen oder in Wohnungen
Wie erfolgt die Erfassung des Verbrauchs?
Die Erfassung erfolgt mittels moderner Mess- und Erfassungsgeräte (z. B. Funk-Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler). Diese werden jährlich abgelesen – bei Funktechnik in der Regel ohne Wohnungszutritt. Der Messgeräteausstattung in Ihrer Liegenschaft entsprechend lesen wir die Verbrauchsdaten Ihrer Liegenschaft ab.
Verfügbare Ableseverfahren:
- laufende voll-digitale Ablesung per Smartmeter Gateway
- digitale Ablesung im Walk-By Verfahren zum Ablesezeitpunkt
- Vor-Ort Ablesung nicht digitaler Messgeräte zum Ablesezeitpunkt
Was ist in einer Heizkostenabrechnung enthalten?
Die Abrechnung enthält eine Aufstellung der Gesamtkosten, eine Aufschlüsselung der Kostenanteile, die individuelle Verbrauchserfassung pro Einheit sowie den auf die jeweilige Wohnung entfallenden Anteil.
Welche Fristen gelten für die Abrechnung?
Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. Verspätungen können zur Einschränkung der Nachzahlungspflicht der Nutzer führen.
Welche Betriebskosten können zusätzlich abgerechnet werden?
Neben Heiz- und Warmwasserkosten dürfen auch weitere umlagefähige Betriebskosten abgerechnet werden – z. B. Hausreinigung, Müllentsorgung, Versicherungen, Aufzugskosten oder Wartungskosten technischer Anlagen.
Welche Vorteile bietet der BFW-Abrechnungsservice?
- Gesetzeskonforme Abrechnung nach HKVO
- Automatisierte und transparente Verbrauchserfassung
- Entlastung von Verwaltung und Eigentümern
- Kundenportal zur Einsicht und Verwaltung der Abrechnungen
- Persönlicher Ansprechpartner
Kann ich die Abrechnung online einsehen?
Ja, alle erstellten Abrechnungen sind über unser Online-Portal als PDF-Dokumente verfügbar und können jederzeit abgerufen werden.
Wer kann auf die Online-Dokumente zugreifen?
Zugangsberechtigt sind in der Regel Verwalter, Hausbesitzer oder Nutzer mit entsprechender Berechtigung, um die Abrechnung digital einzusehen.
Was mache ich, wenn ich Fragen zur Abrechnung habe?
Unser Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über die angegebene E-Mail-Adresse auf der Kontaktseite oder direkt über das Online-Portal.