Rauchwarnmelder Full-Service
Sicher & Zuverlässig
JETZT WECHSELN
Wartung per Funk
ohne Wohnungszutritt
ab 2027 Pflicht
- Weniger Termine für Sie und Ihre Mieter
- Kein Betreten der Wohnungen mehr für Inspektionen
- Kein Terminaufwand
- Weniger Aufwand bei gleichbleibend hoher Sicherheit
Mehr Komfort.
Dank smarter Funktechnologie
Rauchwarnmelder müssen regelmäßig geprüft werden – wir machen das für Sie einfacher denn je: Mit hochwertigen Funkrauchwarnmeldern der Bauweise C ermöglichen wir die vollständige Ferninspektion Ihrer Geräte. Die Melder überprüfen ihre sicherheitsrelevanten Funktionen vollautomatisch, warnen Bewohner bei Störungen und senden alle Inspektionsdaten per Funk direkt an uns.
Alle Statusinformationen werden mindestens einmal jährlich per Funk erfasst und automatisch an die verantwortliche Stelle übermittelt – etwa an den Eigentümer oder Verwalter.
Der smartmess Rauchwarnmelder-Service
Auf einen Blick
Geräteservice
Rauchwarnmelder als Full-Service im Mietmodell
Montageservice
Fachgerechte Vor-Orti Indtstallation
Inspektionsservice
Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit
Compliance
Sicherstellen der rechtlichen Anforderungen
BFW Rauchwarnmelder-Service
Mit unserem Komplettservice erfüllen Eigentümer, Vermieter und Verwalter die Rauchwarnmelderpflicht effizient und normgerecht. Wir übernehmen die fachgerechte Installation, Wartung und Dokumentation – für maximale Rechtssicherheit und minimalen Verwaltungsaufwand.
Kundenmeinungen
Was man über uns sagt:
Eigentümergemeinschaft, Berlin
Eigentümergemeinschaft, Berlin
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie Fragen? Hier beantworten wir die wichtigsten Punkte zu unseren Heizkostenverteilern.
Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Pflicht für Rauchwarnmelder?
Ja. In allen 16 Bundesländern besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und bestimmten Aufenthaltsräumen. Die Details regeln die jeweiligen Landesbauordnungen.
Rauchmelder retten Leben – und sind gesetzlich vorgeschrieben. Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 300 Menschen bei Bränden – oft nicht durch die Flammen, sondern durch giftigen Rauch. Besonders nachts, wenn der Geruchssinn schläft, kann eine Rauchvergiftung unbemerkt zur tödlichen Gefahr werden. Ein Rauchwarnmelder wird dann zum stillen Lebensretter: Mit seinem lauten Alarm verschafft er wertvolle Sekunden zur Flucht.
Wichtig zu wissen: Für die Installation sind Gebäudeeigentümer und Vermieter verantwortlich. Mehr zur gesetzlichen Pflicht und sicheren Umsetzung erfahren Sie hier (Quelle: Haus & Grund).
Warum ist die Intallation von Rauchwarnmeldern Pflicht geworden?
Der Mensch hat im Schlaf keinen Geruchssinn. Wenn nachts ein Feuer ausbricht, können sie den giftigen Rauch nicht wahrnehmen. Bereits drei Atemzüge Brandrauch können zum Tod führen. Rauchwarnmelder bieten einen wirksamen Schutz vor dieser tödlichen Gefahr. Die Geräte warnen frühzeitig vor Schwelbränden und offenen Bränden mit Rauchentwicklung. So gewinnen Sie überlebenswichtige Zeit, um sich und alle in Ihren Räumen befindlichen Personen in Sicherheit zu bringen.
Welche Möglichkeiten und Lösungen bieten wir Ihnen:
- Installation bzw. Montage: Die Ausstattung aller vorgeschriebenen Räume mit Rauchwarnmeldern unter Beachtung der Vorgaben der sogenannten Anwendungsnorm DIN 14676.
- Regelmäßige (Fern-)Inspektion: wurde Ihre Liegenschaft bereits vollumfänglich auf eine Fernablesung umgestellt, dann erfolgt die Funktionskontrolle der Rauchwarnmelder ohne Ihrer Anwesenheitspflicht
- Rechtssichere Dokumentation für haftungsrechtliche Belange von Vermietern: Die Dokumentation dient als Nachweis für die durchgeführte Montage bzw. Inspektion.
Welche Räume müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?
Grundsätzlich gilt eine Pflicht zur Ausstattung in allen Bundesländern für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg müssen zusätzlich alle Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird – das schließt z. B. Gästezimmer ein. In Berlin und Brandenburg besteht auch eine Pflicht für Wohn- und Arbeitszimmer.
Wie viele Rauchwarnmelder werden pro Wohnung benötigt?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht – denn die Anzahl der Rauchwarnmelder hängt von mehreren Faktoren ab: Größe der Wohnung, Anzahl und Nutzung der Räume sowie gegebenenfalls vom Grundriss des Hauses oder der Wohnung.
Grundregel: Pro ausstattungspflichtigem Raum ist mindestens ein Rauchwarnmelder erforderlich. In besonderen Raumsituationen – etwa bei sehr großen oder verwinkelten Bereichen – kann auch mehr als ein Gerät notwendig sein. Die genauen Anforderungen definiert die DIN 14676-1, die als Grundlage für Planung, Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern dient.
Was besagt die DIN 14676-1, die als Grundlage für Planung, Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern dient?
Die DIN 14676-1 ist die anerkannte Norm für die Planung, Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden. Sie empfiehlt:
Die Ausstattung aller Aufenthaltsräume (nicht nur Schlafzimmer und Flure)
Eine professionelle Installation
Eine regelmäßige Inspektion und Wartung durch geschulte Personen oder Fachfirmen
Wer ist für die Installation verantwortlich?
In der Regel ist der Eigentümer bzw. Vermieter für die fachgerechte Installation der Rauchwarnmelder zuständig. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet oder selbst genutzt wird.
Wer ist für die Wartung zuständig?
Die Wartungspflicht ist bundeslandspezifisch geregelt: In vielen Bundesländern ist der Mieter für die regelmäßige Wartung verantwortlich (z. B. Batteriewechsel, Funktionsprüfung). In einigen Bundesländern, wie z. B. Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern, liegt die Wartungspflicht beim Eigentümer.
Unabhängig von der Gesetzeslage kann der Eigentümer die Wartung durch einen Dienstleister übernehmen lassen.
Gibt es eine Übergangsfrist oder Fristen zur Nachrüstung?
Die Fristen zur Nachrüstung für Bestandsbauten sind je nach Bundesland unterschiedlich. Inzwischen sind jedoch in allen Bundesländern auch Bestandswohnungen ausgerüstet worden bzw. die Fristen sind abgelaufen.
Welche Fristen sind einzuhalten? Wann müssen Geräte getauscht werden?
In allen Bundesländern gilt: Rauchwarnmelder sind Pflicht – sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien. Auch in Sachsen ist die Nachrüstfrist abgelaufen: Seit dem 31.12.2023 müssen auch hier alle Bestandsgebäude entsprechend ausgestattet sein.
Wichtig zu wissen: Laut DIN 14676-1 muss die Batterie von Rauchwarnmeldern regelmäßig gemäß Herstellerangaben gewechselt werden. Bei Geräten mit fest verbauter Langzeitbatterie – wie bei den durch BFW installierten Rauchwarnmeldern – bedeutet das: Der gesamte Melder muss spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme (plus sechs Monate Toleranzzeit) ausgetauscht werden.
Was passiert bei Verstößen gegen die Rauchmelderpflicht?
Verstöße gegen die Rauchwarnmelderpflicht können im Schadensfall erhebliche rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben, z. B.: Kürzungen bei Versicherungsleistungen, Bußgelder nach Landesrecht, Haftung bei Personenschäden
Wie oft müssen Rauchwarnmelder gewartet werden?
Mindestens einmal jährlich ist eine Wartung notwendig. Dabei sind folgende Punkte zu prüfen:
Batterie- und Gerätezustand
Funktion der Raucherkennung
freie Sicht auf den Melder (keine Abdeckungen oder Verschmutzungen)