Geräteservice

Sicher & Schnell

JETZT WECHSELN

Ablesung per Funk

ohne Wohnungszutritt

ab 2027 Pflicht

Eichung, Wartung und Austausch.

Wir übernehmen das für Sie.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Messgeräte jederzeit rechtssicher und funktionsfähig sind – von der regelmäßigen Wartung über den fristgerechten Eichaustausch bis hin zur transparenten Kostenstruktur. Ob Sie bereits eigene Geräte besitzen oder eine Neuausstattung benötigen – wir bieten maßgeschneiderte Servicemodelle, die genau zu Ihrer Immobilie passen.

Unser Geräteservice

Maßgeschneidert für Ihre Anforderungen

Eichpflicht einfach ausgelagert

Wärmemengen- und Wasserzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Wir kümmern uns um die fristgerechte Organisation und Durchführung des Eichaustauschs – effizient, gesetzeskonform und komfortabel.

Wartung inklusive

Im Rahmen unseres jährlichen Kundendienstes prüfen wir alle Geräte auf Funktionstüchtigkeit. Etwaige Mängel werden direkt behoben, sodass Ihre Anlage dauerhaft zuverlässig arbeitet.

 

Vergleichsgrafik von Mietservicevertag und Eichservicevertrag

Individuell anpassbar

Eichservice-Vertrag

Für Eigentümer mit vorhandenen Geräten – inkl. fristgerechter Wartung und Austausch.

Mietservice-Vertrag

Für Erstinstallationen – wir liefern, montieren und betreuen Ihre Zähler von Beginn an.

BFW Geräteservice

Ihre Vorteile

Eichüberwachung inklusive​

Wir behalten die Laufzeiten Ihrer Messgeräte im Blick und organisieren den Austausch rechtzeitig.

Gleichbleibende Jahreskosten​

Sie zahlen planbare, umlagefähige Jahressätze, die direkt in die Heizkostenabrechnung einfließen.

Minimierter Aufwand​

Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen die komplette Abwicklung im Rahmen des vereinbarten Vertrages.

Rechtssicherheit & Transparenz​

Alle Services erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben – sauber dokumentiert und nachvollziehbar.

Geräteservice einfach auslagern – zuverlässig, sicher und komfortabel.​

Jetzt Kontakt aufnehmen und individuelle Lösung anfragen.

Kundenmeinungen

Was man über uns sagt:

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen? Hier beantworten wir die wichtigsten Punkte zu unseren Heizkostenverteilern.

Der BFW Geräte Mietservice bietet Ihnen moderne Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Wasserzähler zur Miete – inklusive Lieferung, Montage, Funktionsprüfung und Geräteaustausch nach Ablauf der Eichfrist. Sie profitieren von aktuellen Geräten ohne hohe Investitionskosten und bleiben jederzeit rechtlich auf der sicheren Seite.

  • Keine Anschaffungskosten für teure Messtechnik

  • Regelmäßiger Austausch nach Ablauf der Eichfrist

  • Inklusive Wartung, Service und Funktionskontrolle

  • Technologisch immer auf dem neuesten Stand

  • Ein Ansprechpartner für Technik, Ablesung und Abrechnung

Als Eigentümer oder Verwalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, nur geeichte Geräte einzusetzen. Wärmemengen- und Wasserzähler (warm oder kalt) unterliegen dabei der Eichpflicht, müssen also nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist ausgetauscht werden.  Unser Miet- und Eichservice übernimmt diese Verantwortung für Sie – inklusive Fristenkontrolle und rechtzeitigem Geräteaustausch.

Es sei jedoch ausdrücklich auf die Mitwirkplicht des Hausverwalters, des Eigentümers und des Mieters hingewiesen, da wir als BFW darauf angewiesen sind, um Terminabstimmungen für Eichaustausch-Montagen effektiv durchführen zu können und Zugang  zu Montageorten in Heizungskellern oder Wohnungen bekommen.  

Geräte mit abgelaufener Eichfrist dürfen nicht mehr zur Verbrauchserfassung verwendet werden. Die Abrechnung auf Basis solcher Geräte kann rechtlich angreifbar sein. Deshalb kümmern wir uns im Rahmen unseres Service automatisch um den rechtzeitigen Austausch.

Wärmemengen- und Wasserzähler (warm oder kalt) unterliegen der Eichpflicht, müssen also nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist nachgeeicht werden. Dies geschieht durch Austausch der Geräte.

Die Verantwortung für die fristgerechte und sachgemäße Durchführung des Eichaustausches liegt zunächst beim Eigentümer bzw. bei der Hausverwaltung. Durch Abschluss eines Eichservicevertrages legen Sie diese Verantwortung in unsere Hände.

Der Mietservice umfasst die Erstinstallation und Wartung der Geräte, während der Eichservice bestehende Geräte regelmäßig prüft und austauscht.

Ihre Vorteile mit dem BFW-Mietservice:

  • Im Zuge des jährlich stattfindenden Kundendienstes werden die Zähler routinemäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Festgestellte Mängel werden beseitigt.
  • Wir überwachen für Sie die Dauer der Eichgültigkeit und besorgen fristgerecht den Eichaustausch der Geräte.
  • Sie erhalten von uns jährlich eine Service-Rechnung auf Grundlage des abgeschlossenen Gerätevertrages, die als umlagefähige Nebenkosten in die von uns erstellte Heizkostenabrechnung einfließt.
  • Der sonst nur alle sechs Jahre fällige große Betrag für den Eichaustausch wird so auf entsprechend kleinere jährliche Beträge aufgeteilt. Dies sorgt für jährlich gleichbleibende Kosten, was so manche Probleme (z. B. bei Nutzerwechseln) erst gar nicht entstehen lässt.

Die Kosten richten sich nach Art und Anzahl der Messgeräte sowie der Objektgröße. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, transparentes Angebot – fair kalkuliert und frei von versteckten Kosten.

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